Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

rom metallbau GmbH, Ebnetstrasse 2, 8474 Dinhard

 

I. GELTUNGSBEREICH UND GRUNDLAGEN 

A.  Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der rom metallbau GmbH und deren Kunden betreffend die Lieferung von Produkten oder Werken von rom metallbau GmbH (nachfolgend „Liefergegenstände“), der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen von rom metallbau GmbH (nachfolgend „Dienstleistungen“) und den Online-Shop auf www.rom-metallbau.ch. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen rom metallbau GmbH und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere abgeschlossenen Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von rom metallbau GmbH ausdrücklich offeriert oder ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

Mit der Bestellung von Liefergegenständen oder Dienstleistungen von rom metallbau GmbH bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Lieferung der Liefergegenstände und die Erbringung der Dienstleistungen durch diese AGB geregelt werden. rom metallbau GmbH behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen rom metallbau GmbH und dem Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des Kunden sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des Kunden in eine Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ des Kunden integriert worden sind oder anderweitig rom metallbau GmbH mitgeteilt worden sind. 

B.  Offerten, Preise und Zustandekommen von Verträgen

Online-Shop:

Die Preisangaben im Online-Shop auf www.blechladen.ch verstehen sich exklusive die gesetzliche Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.

Die Angebote in Online-Shop auf www.blechladen.ch stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Produkte zu bestellen. Mit der Bestellung, inklusive der Annahme dieser AGB, kommt der Kaufvertrag zustande. Die rom metallbau GmbH versendet daraufhin eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, welche den Vertragsschluss bestätigt. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist die rom metallbau GmbH berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der rom metallbau GmbH eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die rom metallbau GmbH ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

Allgemein:

Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von rom metallbau GmbH sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten.

Soweit die Offerten von rom metallbau GmbH unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit der rom metallbau GmbH erst mit dem Datum der Zustimmung durch die rom metallbau GmbH zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, einer Skizze oder Zeichnung oder durch Ausführung der Bestellung oder Dienstleistung durch die rom metallbau GmbH. Bestellungen und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss.

Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von rom metallbau GmbH enthalten in der Regel eine detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von rom metallbau GmbH oder aus dem von rom metallbau GmbH unterzeichneten schriftlichen Vertrag.

Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie die Offertbeschriebe der rom metallbau GmbH bleiben deren Eigentum; sie dürfen anderen Bewerbern nicht zur Kenntnis gebracht werden. Die Verletzung der Urheberrechte berechtigt die rom metallbau GmbH zu einem pauschalen Schadenanspruch in der Höhe des Leistungshonorars. 

C.  Form

Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen. 

D.  Beschreibung von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl.

Alle in Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekten, Pläne und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von Liefergegenständen und Dienstleistungen wider, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird. 

II.  LIEFERGEGENSTÄNDE 

A.  Gegenstand und Umfang

Gegenstand und Umfang der Liefergegenstände sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt. 

B.  Lieferung

Online-Shop:

Die Lieferungen werden per Post oder Kurierdienst an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt oder kann nach Vereinbarung auch am Sitz von rom metallbau GmbH abgeholt werden. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann die rom metallbau GmbH den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche die rom metallbau GmbH Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail an rom metallbau GmbH Anzeige zu machen.

Rücksendungen an die rom metallbau GmbH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an rom metallbau GmbH zu schicken.

Ergibt sich bei der Prüfung durch die rom metallbau GmbH, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die rom metallbau GmbH die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

Im Online-Shop bestellte Waren sind nach Vorgaben des Kunden gefertigt, weshalb ein Widerrufsrecht durch den Kunden ausgeschlossen ist.

Allgemein:

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen von Liefergegenständen ab Werk rom metallbau GmbH oder eines Drittherstellers und auf Gefahr und Kosten des Kunden.

Der Kunde hat die Liefergegenstände nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Liefergegenstände als akzeptiert. 

C.  Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Der Kunde trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum von rom metallbau GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von rom metallbau GmbH mitzuwirken. Der Kunde ermächtigt die rom metallbau GmbH, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

D.  Gewährleistung

Die rom metallbau GmbH leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehältlich anderer expliziter Vereinbarungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln geltend zu machen. Die rom metallbau GmbH kann in der Folge wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der Liefergegenstand auf Kosten des Kunden an die rom metallbau GmbH zurückgesandt wird. Die rom metallbau GmbH wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem Kunden mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird die rom metallbau GmbH allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), auf Reduktion des Preises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

Die rom metallbau GmbH übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der rom metallbau GmbH Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornehmen oder diesen unsachlich behandeln. Entspricht das gelieferte Endprodukt nicht den Vorstellungen des Kunden, wird der Preis nicht durch die rom metallbau GmbH zurückerstattet.

Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des betreffenden Liefergegenstands. 

E.  Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Allerdings haftet rom metallbau GmbH in keinem Fall für (I) leichte Fahrlässigkeit, (II) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (III) nicht realisierte Einsparungen, (IV) Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung, sowie (V) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von rom metallbau GmbH, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

rom metallbau GmbH haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet rom metallbau GmbH nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Liefergegenstände oder Dienstleistungen oder auf eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. 

F.  Drittprodukte

Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte übernimmt rom metallbau GmbH einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von rom metallbau GmbH für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten. 

III.  DIENSTLEISTUNGEN

A.  Gegenstand und Umfang

Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt.

B.  Erbringung

Der Kunde hat die Dienstleistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die Dienstleistungen als akzeptiert. 

  1. Haftung bzw. Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung
    Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet die rom metallbau GmbH dem Kunden nur für die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen, übernimmt also für die Dienstleistungen keine Ergebnisverantwortung. Im Übrigen wird für die Haftung auf Ziffer II.E. dieser AGB verwiesen.

Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten der rom metallbau GmbH gilt Ziffer II.D. dieser AGB analog. 

IV.  PREISE, VERGÜTUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG

Preise und Vergütungen ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten, den Angaben im Online-Shop etc. von rom metallbau GmbH.

Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von der rom metallbau GmbH erbrachte Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu vergüten. Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche Liefergegenstände oder zusätzliche Dienstleistungen durch die rom metallbau GmbH erbracht werden, kann die rom metallbau GmbH selbst an sich feste Vergütungen anpassen.

Offerten und Beratungen sind grundsätzlich kostenlos. Übersteigt der Aufwand für das Erstellen einer Offerte oder Beratung den normalen Rahmen, können die Aufwände in Rechnung gestellt werden. Die rom metallbau GmbH weist in diesem Fall den Kunden vorgängig auf diesen Umstand hin.

Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, ab Werk rom metallbau GmbH, in Schweizerfranken, sofern nicht anderweitig vereinbart. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

Versandkosten, Versicherungen, Verpackung, Zollkosten und dgl. gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die rom metallbau GmbH Gewährleistungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Liefergegenständen ausführt.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von rom metallbau GmbH im Voraus oder nach Lieferung von Liefergegenständen bzw. nach Erbringung von Dienstleistungen.

Rechnungen von rom metallbau GmbH sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.

Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5 %) sowie die Bezahlung einer Mahngebühr von CHF 20.— pro Mahnung geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Die rom metallbau GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen.

Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefergegenstands, durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.

Werden Skontoabzüge gewährt, sind diese nur für die entsprechende Rechnung gültig und nicht kumulierbar. 

V.  WEITERE BESTIMMUNGEN

A.  Beizug von Dritten

Die rom metallbau GmbH ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.

B.  Lieferfristen und Termine

Die rom metallbau GmbH GmbH ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Die rom metallbau GmbH kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den Kunden oder Dritter, wie z.B. verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom Kunden vorgeschlagener Änderungen des Gegenstands oder Umfangs des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung, bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den Kunden oder Dritte oder aufgrund von neuen Erkenntnissen oder durch witterungsbedingte Ereignisse zu Terminverschiebungen kommen, für welche die rom metallbau GmbH nicht haftet. 

C.  Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die Liefergegenstände und Dienstleistungen korrekt vorzunehmen. Insbesondere hat der Kunde die für die Liefergegenstände und Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die rom metallbau GmbH auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der Kunde die rom metallbau GmbH über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von der rom metallbau GmbH abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat unseren Monteuren auf seine Kosten den erforderlichen Zugang zum Montageort sowie Strom, Wasser und Sanitäreinrichtung zu gewähren. 

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Instruktionen von der rom metallbau GmbH betreffend der Liefergegenstände und Dienstleistungen zu befolgen. 

D.  Technische Regelung

Es werden folgende Regelungen vereinbart:

  • SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • SIA Norm 118/240 Metallbauarbeiten
  • SIA Norm 118/331 Allg. Bedingungen für Fenster und Fenstertüren
  • SIA Norm 118/343 Allg. Bedingungen für Türen und Tore
  • SIA Norm 118/358 Geländer und Brüstungen
  • EN 1090 - 2
E.  Referenzen

Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden gilt die rom metallbau GmbH als berechtigt, in ihrer Referenzliste in Wortform und unter Verwendung des Logos des Kunden auf den Kunden als Referenz hinzuweisen. Weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing sind nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden zulässig. 

F.  Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. 

G.  Anwendbares Recht und Gerichtstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der rom metallbau GmbH unterstehen materiellem schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der rom metallbau GmbH. Es steht der rom metallbau GmbH jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

 

Dinhard, 3. August 2021

Version 4.0