* Aus Sicherheitsgründen sieht sich die Firma rom metallbau GmbH gezwungen die Herstellung von Geländer mit horizontalen Seil oder Stabfüllungen abzulehnen. Gemäss den in der Schweiz geltenden Gesetzen und Vorschriften sind Geländerfüllen die besteig oder bekletterbar sind verboten.
Lesen Sie die Vorschriften der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung.